18. September 2025

Forderungen zur GEG-Reform: Klar und verlässlich

Die Delegierten des 78. Verbandstags des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg am 11. Juli 2025 in Heidelberg haben eine Reihe von Forderungen zur anstehenden, erneuten Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Diese lauten kurzgefasst:

Bekenntnis zur Energiewende im Heizungskeller

  • Als Fachverband der Heizungsexperten bekennen wir uns klar zu einer zukunftsfähigen, auf erneuerbare Energien basierenden Energieversorgung im Gebäude und arbeiten aktiv am schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern.
  • Wir wollen das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erreichen.

Verunsicherung abbauen – Klarstellung politischer Ziele

  • Im Sinne der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor lehnen wir die angekündigte pauschale Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes ab.
  • Wir lehnen ebenso einen Schnellschuss für eine Zurücknahme der Betriebsverbote von fossil betriebenen Heizungsanlagen ab. In der Novelle des GEG müssen verlässliche Regelungen zu einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden aufgenommen werden.
  • Wir fordern eine zeitnahe, präzise Klarstellung der Regierungspläne zum GEG und bis dahin kommunikative Zurückhaltung, um die bereits große Verunsicherung im Wärmemarkt nicht weiter zu verstärken.
  • Ein erneuter langwieriger GEG-Gesetzgebungsprozess muss vermieden werden, um Planungs- und Investitionssicherheit für Verbraucher und Marktakteure zu gewährleisten.
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss langfristig planbar und attraktiv bleiben, um Investitionssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu gewährleisten. Die bestehende Förderstruktur hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

GEG und EU-Gebäuderichtlinie gemeinsam und langfristig denken

  • Die bis Mai 2026 nötige GEG-Anpassung an die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sollte sich eng an den EU-Zielvorgaben orientieren, um weitere Novellen des GEG bis 2030 zu vermeiden.

Entbürokratisierung für GEG und BEG

  • Wir fordern pauschalisierte Lösungsansätze für alle Erfüllungsoptionen und deren Kombinationen. Die aufwendige Berechnung nach DIN V 18599 sollte nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Das spart Kosten und Verwaltungsaufwand.
  • Antragsverfahren vereinfachen – Service und Plattform bündeln. Fachunternehmen und Energieberater sollten bei KfW-Anträgen unterstützend tätig werden dürfen. Zusätzlich fordern wir eine zentrale, einheitliche Online-Plattform für alle BEG-Förderanträge mit automatischer Weiterleitung an die zuständigen Stellen (Bafa/KfW), um den Zugang zu erleichtern.
  • 91 GEG an Bundes­ratsentschließung anpassen
  • 91 GEG sollte gemäß Bundesratsentschließung so geändert werden, dass künftig auch Maßnahmen förderfähig sind, die der Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen dienen.

Das ausführliche Forderungspapier kann auf der Homepage des Fachverbandes heruntergeladen werden.

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